Vollständig DSGVO-konform, Hosting in der EU, keine Übertragung von Daten in Drittländer ohne ausreichendes Schutzniveau. Das ist für uns nicht ein Nachgedanke, sondern Grundvoraussetzung – und in deiner Position als Geschäftsführer hast du meistens einen externen Datenschutzbeauftragten, der dich genau danach fragen wird, bevor du irgendwelche Mitarbeiterdaten in einem Tool ablegst.
Was deine Mitarbeiter konkret betrifft: Trainings-Transkripte sind nur für den jeweiligen Mitarbeiter selbst sichtbar, nicht für die Geschäftsführung. Du als Inhaber siehst Skill-Level, Aktivität, Entwicklung – aber keine wortwörtlichen Inhalte. Wenn ein Mitarbeiter konkret coachen lassen möchte, kann er dir einzelne Gespräche oder Auswertungen aktiv freigeben. Das geschieht nie automatisch.
Diese Trennung ist auch betriebsverfassungsrechtlich relevant: Sie ist genau das, was Betriebsräte und Mitarbeiter erwarten, wenn ein Tool wie unseres eingeführt wird. Wenn du einen Betriebsrat hast oder mit deinen Mitarbeitern transparent umgehen willst, ist genau diese Trennung dein Argument: Es ist ein Werkzeug zur Selbstentwicklung, kein Überwachungsinstrument. Wer das umkehrt, scheitert in der Mitarbeiterakzeptanz – und damit am eigentlichen Zweck.
Im Vergleich zu US-Tools hast du damit auch einen klaren Vorteil bei deinen eigenen Compliance-Anforderungen, falls du in regulierten Branchen tätig bist oder Kunden aus dem öffentlichen Sektor hast. EU-Hosting und deutsche Vertragspartnerschaft erspart dir Diskussionen über Drittlandtransfers und Standardvertragsklauseln, die mit US-Anbietern unweigerlich aufkommen.